Führerschein
Dein Führerschein ist dein Weg zur Freiheit! Deshalb stehst du mit deinem Ziel bei uns im Mittelpunkt. Wir begleiten dich kompetent auf dem Weg zur Fahrerlaubnis. Dabei darf eines nicht zu kurz kommen: der Spaß an der Ausbildung. Denn Fahren ist für uns nicht nur ein Job sondern eine Leidenschaft. Wir bringen dich schnellstmöglich ans Ziel, machen aus dir einen sicheren Fahrer und haben für alle deine Anliegen ein offenes Ohr.
Wir freuen uns auf dich!

Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Info
Einschluss: keine
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff
2 x Zusatzstoff
Praxis:
Fahrstunden: variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten: keine
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 45 Minuten)

Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- Oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Info
Einschluss: AM
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff
4 x Zusatzstoff
Praxis:
Fahrstunden: variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt,
4 x Autobahnfahrt,
3 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 45 Minuten)

Mindestalter
18 Jahre
Fahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW / kg
Info
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff, (6 x bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis); (entfällt bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1)
4 x Zusatzstoff; (entfällt bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1)
Praxis:
Fahrstunden: variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt,
4 x Autobahnfahrt,
3 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 60 Minuten)
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: Theorie entfällt, Praxis (min. 40 Minuten)

Mindestalter
24 Jahre bei Direkterwerb
21 Jahre für Trikes
20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2
Fahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum über 50 cm³
- Oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Info
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff; (6 x bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis); (entfällt bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
Praxis:
Fahrstunden: variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt;
4 x Autobahnfahrt;
3 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 60 Minuten)
Theorie entfällt bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Praxis (mind. 40 Minuten)

max. 3500 kg
Mindestalter
17 Jahre mit begleitetem Fahren
18 Jahre
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
- Zulässigem Gesamtgewicht von max. 3500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Info
Einschluss: AM, L
Begleitpersonen
- Mindestalter 30 Jahre
- Muss seit mindestens 5 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B durchgehend besitzen
- Darf bei der Beantragung der Fahrerlaubnis höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff (6 x bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Praxis:
Fahrstunden: variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt;
4 x Autobahnfahrt;
3 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 45 Minuten)

Mindestalter
17 Jahre mit begleitetem Fahren
18 Jahre
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:
- Zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
- Zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Info
Einschluss: keine
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Empfehlung: direkt Klasse BE erwerben
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
2,5 Stunden (150 Minuten)
Praxis:
Mind. 3,5 Stunden (210 Minuten)
Prüfung:
keine; Eignung wird durch die Fahrschule bescheinigt und durch die Schlüsselzahl 96 von der Führerscheinstelle erteilt

Mindestalter
25 Jahre
Fahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Info
- Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praxis:
mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)

Mindestalter
17 Jahre mit begleitetem Fahren
18 Jahre
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- Zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Info
Einschluss: keine
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
nicht erforderlich
Praxis:
Fahrstunden variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
3 x Überlandfahrt,
1 x Autobahnfahrt;
1 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie entfällt
Praxis (mind. 45 Minuten) inklusive Verbinden / Trennen der Fahrzeugkombination + Abfahrtkontrolle

Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A – mit:
- Zulässiger Gesamtmasse über 3500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Info
Einschluss: Klasse C1
Für eine gewerbliche Nutzung ist zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich!
Vorbesitz Klasse B
Empfehlung: C + CE zusammen erwerben
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
6 x Grundstoff, 10 x Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse C1 oder Klasse D weniger Unterrichtsstunden
Praxis:
Fahrstunden variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt,
2 x Autobahnfahrt;
3 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 75 Minuten), inklusive Abfahrtkontrolle
C + CE (ein Ausbildungsgang)
Theorieunterricht:
6 x Grundstoff, 14 x Zusatzstoff
Praxis:
Fahrstunden variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
3 x Überlandfahrt C,
5 x Überlandfahrt CE;
1 x Autobahnfahrt C,
2 x Autobahnfahrt CE;
3 x Nachtfahrt CE
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 75 Minuten Klasse C und mind. 75 Minuten Klasse CE) inklusive Verbinden / Trennen der Fahrzeugkombination und Abfahrtkontrolle

Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Fahrzeuge
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- Zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
Info
Einschluss: BE, C1E, T
Vorbesitz Klasse C
Für eine gewerbliche Nutzung ist zusätzlich eine Grundqualifikation erforderlich!
Empfehlung: C + CE zusammen erwerben
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
6 x Grundstoff, 4 x Zusatzstoff
Praxis:
Fahrstunden variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt,
2 x Autobahnfahrt;
3 x Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 75 Minuten) inklusive Verbinden / Trennen der Fahrzeugkombination und Abfahrtkontrolle
C + CE (ein Ausbildungsgang)
Theorieunterricht:
6 x Grundstoff, 14 x Zusatzstoff
Praxis:
Fahrstunden variabel – je nach Eignung
Sonderfahrten:
3 x Überlandfahrt C,
5 x Überlandfahrt CE;
1 x Autobahnfahrt C,
2 x Autobahnfahrt CE;
3 x Nachtfahrt CE
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 75 Minuten Klasse C und mind. 75 Minuten Klasse CE) inklusive Verbinden / Trennen der Fahrzeugkombination und Abfahrtkontrolle

Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeuge
Zugmaschinen
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- Mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
- Auch mit Anhänger
Info
Einschluss: keiner
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff
2 x Zusatzstoff
Praxis:
keine
Prüfung:
Theorie

Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeuge
Zugmaschinen
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
- Für Fahrer unter 18 Jahren: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- Auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- Auch mit Anhänger
Info
Einschluss: Klasse L, AM
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff (6 x bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse)
6 x Zusatzstoff
Praxis:
Fahrstunden variabel – je nach Eignung
Prüfung:
Theorie und Praxis (mind. 60 Minuten), inklusive Verbinden / Trennen der Fahrzeugkombination und Abfahrtkontrolle

Mindestalter
15 Jahre
Fahrzeugart
- Einspurig
- Einsitzig
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Ausbildungsinfo
Theorieunterricht:
12 x Grundstoff
Praxis:
2 Fahrstunden
Prüfung:
Nur Theorie